„Patientenverfügung mit entsprechenden Vorsorgevollmachten“ 

Wenn das Leben sich vollendet!
Wie kann es gelingen ein selbstbestimmtes Sterben zu ermöglichen?

Ein absolut wichtiger Schritt ist die persönliche Auseinandersetzung mit dem Tod und damit das Verfassen einer Patientenverfügung mit entsprechenden Vollmachten!

Dabei geht es nicht darum, dem Leben ein aktives Ende zu setzen, sondern für die Situation vorzusorgen, in der Sie selbst nicht mehr entscheiden können und Ihre Lebenssituation nicht mehr verbessert werden kann.

  • Mit der Patientenverfügung regeln Sie Behandlungswünsche und auch Behandlungsbegrenzungen, wenn keine Aussicht auf eine Verbesserung oder Heilung besteht.
  • Mit der Vorsorgevollmacht, bevollmächtigen Sie eine, Ihnen vertraute Person – für Sie zu entscheiden, wenn Sie es selbst nicht mehr können.

Umfassende Informationen, einen erfahrenen Gesprächspartner sowie umfassende Vorsorgemappen finden Sie bei uns. Wir bieten Ihnen in einem persönlichen Gespräch die Möglichkeit sich mit den Themen rund um die Patientenverfügung auseinanderzusetzten und somit für den Fall, dass Sie selbst nicht mehr entscheiden können – Vorsorge zu treffen und Behandlungswünsche zu äußern.

Wenn Sie Interesse haben, melden Sie sich bei uns im Büro. Wir vereinbaren einen individuellen Termin mit Ihnen.

Um besser planen zu können, bitten wir um eine Voranmeldung.

Ambulanter Hospizdienst Much
Dr. Wirtz-Straße 6
53804 Much – Telefon: 02245/618090